7. November 2020
November 202007

Wieder ein unfaßbares Urteil

Selbst der öffentlich-rechtliche Rundfunk sah sich gestern genötigt, von der Verurteilung von Halid S., offenbar aus dem Libanon stammend, und seinen Begleitern zu berichten. Dieser hatte aus nichtigem Anlaß einem Deutschen einen solchen Schlag ins Gesicht versetzt, daß dieser an der dadurch erlittenen Verletzung unmittelbar gestorben ist. Da das Opfer als Feuerwehrmann einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft erbrachte, war das Entsetzen groß. Auch die Begleiter von Halid S. waren nicht tatenlos – sie schlugen auf den Begleiter des Feuerwehrmanns ein und zertrümmerten ihm eine Gesichtshälfte. In einem längeren Artikel berichtet die Süddeutsche Zeitung von der Tat, dem Verfahren und dem gestrigen Urteil.

Nun, der Haupttäter hat eine Strafe von lediglich viereinhalb Jahren bekommen. Dafür, daß er einen Menschen getötet hat. Ist das gerecht? Daß man dem Täter keinen Mordvorwurf macht, halte ich für akzeptabel. Somit war es eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Für Erwachsene gilt hier ein Strafmaß bis 15 Jahre. Leider wurde der angeblich 17 Jahre alte Täter nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Dieses limitiert das Strafmaß auf 10 Jahre. Das heißt, daß der Richter noch unter der Hälfte(!) des Möglichen geblieben ist. Gab es Gründe dafür? Nein. Der Täter hat keinerlei Reue gezeigt, hat im Untersuchungsgefängnis gegenüber anderen Mithäftlingen sogar mit der Tat geprahlt. Auf seinem Mobiltelefon fand man rund 2.500 Gewaltvideos. Und um die Art dieser Videos zu demonstrieren, wurden ein paar im Gerichtssaal vorgeführt. Hadmut Danisch hat in seinem Blog ein paar Details dazu, die ich hier nicht wiederholen möchte. Die meisten Anwesenden, einschließlich der Mitangeklagten, hatten sich erschaudert weggedreht. Der Täter nicht.

Wie man der Beschreibung der Süddeutschen Zeitung entnehmen kann, ist es nicht so, daß der Richter Lenart Hoesch den brutalen Charakter des Täters, der sich selber gar noch als Opfer statt als Täter sieht, nicht erkannt hatte. Warum er dennoch dann so ein mildes Urteil fällt und dem Täter sogar noch eine vorzeitige Entlassung in Aussicht stellt, wenn er erfolgreich eine Sozialtherapie absolvieren würde, ist für mich schlichtweg unfaßbar. Der Täter quittierte das Urteil auch entsprechend mit Freude, oder, man muß schon sagen, mit Belustigung, wie Bild+ berichtet.

Auch die Bewährungsstrafen für die beiden Mitangeklagten sind für mich unfaßbar. Ich möchte nicht wissen, wieviele Wochen und Monate der Begleiter im Krankenhaus und in weiterer Behandlung verbringen mußte oder noch muß. Ich halte es auch nicht für ausgeschlossen, daß bei ihm bleibende Schäden mit Schmerzen und Einschränkungen zurückbleiben. Die Täter jedoch gehen völlig unbehelligt aus dem Gericht heraus, wenn man von den paar Tagen im Untersuchungsgefängnis absieht.

Was ist der Richter Lenart Hoesch wohl für ein Mensch? Hat der überhaupt keine Empathie für die Opfer? Ist er auch so ein Gutmensch, der den Migranten Boni gibt, weil die ja alle ach so benachteiligt sind? Es gibt Momente, in denen ich solchen Richtern und auch Staatsanwälten wirklich aus tiefstem Herzen wünsche, daß sie selber einmal Opfer von solchen Schlägertypen werden. Vielleicht würden sie dann mal realisieren, was sie tun.

Nachtrag: Bericht aus der Augsburger Allgemeinen