11. Februar 2021
Februar 202111

Polnische Verhältnisse

Manche haben keine Moral, andere begnügen sich nicht mal mit nur einer, sie leisten sich gar eine doppelte Moral!

Darunter sind besonders viele Politiker. Die sind – neben linken Journalisten – groß darin, andere Länder zu kritisieren, daß sie die Rechte und Freiheiten ihrer Bürger einschränken, zum Beispiel Rußland oder Weißrußland. Andererseits seien ihrer Meinung nach die Beschneidungen der Grundrechte, die sie den Bürgern hier in Deutschland im Rahmen des kläglichen Versuchs, die Corona-Epedemie einzudämmen, aufbürden, völlig vom Grundgesetz gedeckt und jeglicher Kritik erhaben. Gespielte, aufgebauschte Empörung ob des Vergleichs zwischen Deutschland und diesen Staaten wird verbreitet, und natürlich die Kritiker in die rechte, verschwörungstheoretische Ecke verfrachtet.

Ein weiteres Beispiel für diese Hypokrisie ist, wie ich auch schon hier im Blog ausgeführt habe, die Kritik an der polnischen Regierung, die Unabhängigkeit der Richter eingeschränkt zu haben und die obersten Gerichte mit politisch genehmen Richtern zu besetzen, und somit die Gewaltenteilung, einem Grundpfeiler der Demokratie, zu torpedieren.

In Deutschland ist es aber auch nicht anders. Einerseits sind die Staatsanwaltschaften dem Justizministerium weisungsgebunden, also ein Teil der Judikative der Exekutive unterstellt. Ein anderes großes Problemfeld ist aber auch – wie in Polen – die Besetzung der höchsten Gerichte. Seit Jahrzehnten klüngeln die Parteioberen unter sich aus, wer zum Richter am Bundesverfassungsgericht berufen wird. Und immer weniger spielt die fachliche Qualifikation eine Rolle, sondern das richtige Parteibuch und die richtige Gesinnung. Bekannt ist einerseits der Fall von Susanne Baer, die vorher nicht durch Publikationen im Verfassungsrecht oder durch sonstige bedeutungsvollen juristische Tätigkeiten aufgefallen sein soll, dagegen durch Äußerungen, die an ihrem demokratischen, freiheitlichen Rechtsverständnis zweifeln lassen. Außerdem ist wohl fraglich, ob die rein formalen Voraussetzungen wirklich erfüllt wurden oder es nur so hingedeichselt wurde.

Zwei weitere Fälle sind brisant, nämlich die von Peter Müller und Stephan Harbarth. Sie beide sind direkt aus der Politik in das hohe Amt gewechselt, was früher als unehrenhaft galt. Speziell Harbarths Berufung wird als Dank Merkels für das Durchpauken der Ratifizierung des UN-Migrationspakts (Global Compact for Migration) durch den Bundestag betrachtet. Also offenbar einer, der für Merkel durchs Feuer geht, wenn es nötig ist.

Gerade dieser Geselle Harbarth stellt sich nun dahin und weist Vergleiche der hier zur Zeit herrschenden Zustände mit einer Diktatur als »absurd und bösartig« zurück. Er unterstellt den Kritikern, »die beste Republik unserer Geschichte« mit der Nazi-Herrschaft gleichsetzen zu wollen. Das ist infam und dem Amt eines Vorsitzenden Richters am Bundesverfassungsgericht nicht würdig. Zum einen hat es auf der Welt neben der Nazi-Diktatur unzählige Diktaturen verschiedenster Ausprägungen gegeben, darunter auch die SED-DDR-Dikatur, dessen Teil seine Ex-Chefin Merkel war. Zum anderen müssen Vergleiche mit Mechanismen der Nazi-Herrschaft meiner Meinung nach möglich sein.

Zudem gilt eigentlich auch die ungeschriebene Regel, daß sich die Richter zu aktuellen Themen, speziell so konkret, nicht äußern, um zumindest den Anschein der Überparteilichkeit und Objektivität zu wahren. Aber da war er wohl jemanden einen Gefallen schuldig…

Ich war erst aufgebracht, als ich das gelesen habe. Aber war das anders zu erwarten? Eigentlich nicht. Schließlich ist er ein Produkt dieser Doppelstandards!

Und falls jemand noch zweifeln sollte, daß wir hier polnische Verhältnisse (oder schlimmere) haben, möge er mal einen Artikel über Harbarth im Handelsblatt aus der Zeit kurz vor seiner Berufung lesen. Ein »Welt«-Leser hatte den Tip dazu gegeben. Ich fand das nicht sehr schmeichelhaft, weder für ihn noch für das System, das ihn in die Position gebracht hat.