19. Juni 2019
Juni 201919

Meinungsdiktatur

Ich wollte demnächst noch etwas über die kommende Meinungsdiktatur schreiben, aber mich hat heute das Geschwafel vom CDU-Politiker Peter Tauber erzürnt (Original-Artikel leider mittlerweile hinter der Paywall, Referenz z.B. hier und hier). Dieser will mittels Artikel 18 Grundgesetz allen »Ayslkritikern« Grundrechte entziehen. Implizit meint er offenbar nicht nur rechte Terroristen, sondern auch zum Beispiel Abgeordnete der AfD und selbst der CDU, die er namentlich benennt! Ihm ist offenbar nicht bewußt, daß er sich mit solch einer Äußerung selbst außerhalb des Grundgesetzes stellt. Könnte gleich mal mit dem Entzug bei sich anfangen.

Apropos Grundgesetz: Ich warte ja noch auf den Moment, wann sich der erste Rechts-Terror-Angeklagte auf Artikel 20, Absatz 4 beruft (»Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.«). Das wird bestimmt spannend. Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß das eigentlich ein wirkungsloser Artikel sei. Solange Deutschland noch ein Rechtsstaat sei, sei offenbar die Bedingung (»keine andere Abhilfe«) noch nicht gegeben, und wenn nicht mehr, dann hätte das Grundgesetz eh nichts mehr zu sagen.