21. August 2019
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Die Karlsruher Puppenkiste

Ich bin vermutlich einfach nur zu blöd. Da hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, daß die Mietpreisbremse nicht gegen die Verfassung verstößt. So kann man das in den Online-Medien lesen, zum Beispiel im Spiegel, Welt oder Bild. Klingt so nach einem Urteil, oder? Ist es aber nicht. Das kann man direkt beim Bundesverfassungsgericht nachlesen. Sie haben entschieden, daß sie nicht entscheiden! Ja, so ist das! Aber wenn sie effektiv nichts entschieden haben, ist die Nichtentscheidung dann rechtsverbindlich?

Bislang dachte ich – und das leuchtete mir auch ein –, daß das Gericht eine Vorprüfung vornimmt, um die Einhaltung der formalen, hohen Anforderungen an eine Klage zu prüfen. Dazu gehört natürlich auch die Frage, ob ein Gesetz wirklich das Potential hat, ein Grundrecht zu verletzen. Wenn es das offensichtlich nicht tut, dann soll natürlich das Gericht in der Lage sein, die Klage nicht zu verhandeln, um das Gericht nicht zu blockieren (DoS-Prävention, würde der Informatiker jetzt sagen). Wenn man sich jedoch die Länge der Begründung anschaut, dann ist die Antwort auf diese Frage doch offensichtlich nicht offensichtlich, und sollte deshalb dann meiner bescheidenen Laienmeinung nach auch ordentlich verhandelt werden, mit mündlicher Verhandlung und Urteil. So jedoch sieht es nach Willkür, Beschneidung des Rechtswegs und nach einem Geschenk für die Bundesregierung aus.

Und nicht nur diese Entscheidung (oder was es jetzt auch immer war). Vor ein paar Wochen gab es ein »echtes« Urteil, in Sachen Bankenrettung. Speziell ging es darum, daß die EU einen Bankenrettungsfond gegründet hatte, in den alle Banken der Euro-Zone einzahlen müssen. Der Fond soll im Falle von Konkursen von Banken die Gläubiger retten (bis zu der ominösen 100.000€-Grenze). Der Fond enthält jedoch eine Regelung, daß, wenn die Höhe des Fonds nicht zur Rettung ausreicht, die Euro-Länder, einspringen müssen. Die Entscheidung, dies zu tun oder auch nicht, trifft allein die EU-Behörde. Die Euro-Staaten selber dürfen nicht mitentscheiden, nur zahlen.

Das sahen Kläger als Eingriff in die Souveränität Deutschlands und die Hoheit des Bundestags über die Finanzen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Klage mit einer für mich sehr »waghalsigen« Begründung, um es mal zurückhaltend zu formulieren, negativ beschieden. Für die Rettung kleinerer deutscher Banken sei ja weiterhin Bundesregierung und Bundestag (via BaFin und Bundesbank) zuständig, also hätten sie doch noch – eingeschränkte – Eingriffsmöglichkeien… Hä? Das ist doch eine an den Haaren herbeigezogene Gaga-Logik. Wenn ausländische Banken bankrottgehen und das Geld reicht nicht, dann zahlt (auch) Deutschland, und zwar – zack! – ohne wenn und aber. Die EU greift dann direkt in unsere Taschen. Dann ist es doch völlig wurscht, ob Deutschland noch entscheiden kann, deutsche Banken zu retten oder nicht. Für mich hat das mit Rechtsprechung nichts mehr zu tun, hier werden Fake-Urteile gefällt, um zu den politisch gewünschten Ergebnissen zu kommen.

Und wer es nicht glaubt, der sollte sich mal den Gastbeitrag des Verfassungsrichters Peter Müller beim Focus durchlesen. Nichts als hohles Geschwafel, Phrasendrescherei, Abgehobenheit, Überheblichkeit, Unfähigkeit zur Selbstreflexion und -kritik. Schimpft auf Polen und Ungarn, derweil ist er selber eine Marionette, die direkt von einer Regierungspartei und Amt in der Legislativen auf den Richterstuhl gewechselt ist, genau wie jüngst der Politiker Stephan Harbarth. Auch sind Leute wie Susanne Baer oder Juli Zeh (LVerfG Brandenburg) nicht, wie es sein sollte, wegen ihrer besonderen juristischen Expertise in das hohe Amt gelangt, sondern mehr wegen – laßt es mich mal so formulieren – der »ideologischen Kompatibilität« zum linken Spektrum und »Interpretationsfähigkeit« des Rechts. Das ist eine faustdicke Unterwanderung der Gewaltenteilung und genau das, was eben in Polen und Ungarn auch passiert. Interessant ist auch die Erwähnung des Widerstandsrechts Art. 20, Abs. 4 und die seiner Meinung nach Nichtanwendbarkeit in einem Rechtsstaat (den wir meiner Meinung nach nicht mehr wirklich haben, zumindest bei den höchsten Gerichten). Das klingt so nach Angst und Vorwärtsverteidigung.