11. Oktober 2016
Oktober 201611

Bundesverfassungsgericht – nichts Gutes zu erwarten?

Heise hatte heute nochmal einen Artikel zu der morgigen Verhandlung und zu der übermorgigen Entscheidung zur einstweiligen Verfügung gegen die Bundesregierung bezüglich der Zustimmung zu CETA veröffentlicht. Inhaltlich nichts wirklich Neues, aber im Forum fand ich eine angebliche Aussage des Vorsitzenden Voßkuhle, die ich dem werten Leser meines Blogs nicht vorenthalten möchte. Es stammt aus 2013 und geht um die Klage gegen die EZB-Maßnahmen in der Finanzkrise:

»…gab er sich in etwas angetrunken Zustande deutschen Studenten gegenüber entschieden indiskreter: er werde das Urteil solange hinauszögern, bis die EZB Fakten geschaffen habe oder aber, wenn sich das Urteil nach Ablauf von in etwa einem Jahr einfach nicht mehr länger hinauszögern läßt, werde er mit irgendeinem der vielen juristischen Scheinargumente, auf die das Gericht immer zurückgreifen könne, ein Verbot von Draghis Anleihenkäufen als offensichtliche Mandatsverletzung durch die EZB elegant umgehen.«

Die Quelle ist ein Gastbeitrag im Handelsblatt. Im Krieg hätte man gesagt: Feigheit vor dem Feind. Oder man kann auch sagen: Teil des korrupten Systems. Im Forum überwiegt stark die Meinung, daß Voßkuhle und seine Truppe auch diesmal wieder einknicken wird. Und ich befürchte, daß sie recht behalten.