28. Mai 2021
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Bundesverfassungsgericht: Erfüllungsgehilfe, Gleichschaltung?

Ich sehe das schon lange so, aber es ist gut, daß das mal ein Bundestagsabgeordneter, sogar von der Regierungsfraktion, sagt, auch wenn er dort eine diametrale Andermeinung besitzt. Der SPD-Abgeordnete Florian Post, der als einer der ersten gegen Merkels »Bundesnotbremse« vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat, wartet noch immer auf die Entscheidung über seinen Eilantrag. Wenn auch als Frage und indirekt formuliert, sind die Vorwürfe an das Gericht doch erheblich. Er geht davon aus, daß das Gericht die Entscheidung so lange hinauszögern möchte, bis sie durch niedrige »Inzidenzwerte« obsolet geworden ist. Er stellt in den Raum, was die Gründe dafür seien. Die Bild zitiert ihn:

Er frage sich, so Post zu BILD, »wie tief sich der Präsident des Gerichts als ehemaliger CDU-Abgeordneter bei der Kanzlerin in der Schuld sieht«.

und

»Es ist empörend, wie die Bundesverfassungsrichter den Eilantrag verzögern, während die Bundesregierung die juristisch höchst umstrittene ›Bundes-Notbremse‹ sogar noch verlängern will. Das Karlsruher Gericht verhält sich damit wie ein politischer Erfüllungsgehilfe, statt seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Es entsteht der furchtbare Eindruck der Gleichschaltung

(Hervorhebungen von mir)

Sein Anwalt Prof. Murswiek hat jetzt offiziell Beschwerde eingelegt. Dieser wird noch zitiert:

»Statt unserem Antrag zügig stattzugeben und rechtsstaatliche Verhältnisse in der Corona-Bekämpfung wiederherzustellen, tut das Bundesverfassungsgericht gar nichts«. In dieser Weise »den Eilantrag auszusitzen«, widerspreche dem Auftrag des Gerichts, so Murswiek: »Es wäre ein Aussitzen zugunsten der Regierung.«

Schöne öffentliche Ohrfeige, zu recht. Danke dafür. Aber bei despotisch veranlagten Leuten wie Merkel oder Harbarth werden solche Vorwürfe abperlen wie Wasser an einer Nanoversiegelung. Auf jeden Fall: Die »Rechtsstaatlichkeits«-Vorwürfe, die die deutsche Politik in Bezug auf die angeblich nicht mehr gegebene Unabhängigkeit der höchsten polnische Gerichte immer wieder gerne erhebt, treffen mindestens genauso für Deutschland zu, wenn nicht gar stärker. Das sollte man den Polen mal stecken!