Bundesverfassungsgericht & CETA: Zweifel an Voßkuhle
Ich habe nebenbei Meldungen von der heutigen Verhandlung mitgelesen. Die Tagesschau hatte einen »Ticker« mit Meldungen aus dem Verfahren veröffentlicht, bei denen mich eine Meldung (14:48 Uhr) doch sehr verstörte:
Wirtschaftsminister Gabriel hatte diese Ausstiegsmöglichkeit Deutschlands [Anm. aus der vorläufigen CETA-Anwendung] vor der Pause bejaht. Gerichtspräsident Voßkuhle fragt Gabriel, ob die Bundesregierung diese Auffassung auch offiziell notifizieren könne. Gabriel bejaht das.
Was heißt Notifizieren? Wikipedia schreibt: »In der Diplomatie bezeichnet ›notifizieren‹ die offizielle Mitteilung einer Information durch einen Staat oder einen Staatenbund an einen anderen Staat oder einen Staatenbund oder zwischenstaatliche Organisationen, Vereinigungen oder Konferenzen.
Das heißt also, Voßkuhle fragt, ob die Bundesregierung offiziell bestätigen würde, daß sie eine Ausstiegsmöglichkeit habe.
Nun gut. Aber, was soll die Frage bitteschön?
Bedeutet sie, daß
-
Voßkuhle es zum Abwürgen der Eilanträge genügen würde, wenn die Bundesregierung glaubt, sie habe eine Ausstiegsmöglichkeit, auch wenn diese womöglich faktisch gar nicht bestünde (so sehen es ja die Kläger)
-
oder reicht es Voßkuhle sogar nur, daß Gabriel lediglich die Möglichkeit einer solchen Notifizierung in Aussicht stellt?
Im Hinblick auf meinen gestrigen Fund stinkt das gewaltig nach dem Versuch, sich hier wieder einmal davonzustehlen. Ich hoffe, die anderen Richter machen ihm da einen Strich durch die Rechnung (glauben will ich aber daran nicht).
Na ja, in gut 15 Stunden sind wir schlauer…