30. November 2021
November 202130

Bundesverwesungsgericht

Ich habe mich noch nicht überwinden können, das Urteil und die Begründung selbst durchzulesen. Aber der Kenntnisstand des Bundesverfassungsgerichts muß wohl der sein, daß sich die Corona-Viren nachts hinter Bäumen und Sträuchern verstecken und hinterlistig arglos vorbeischlendernde Personen, speziell einzelne Menschen oder zusammenlebende Pärchen, überfallen und infizieren. Anders ist es nicht erklärbar, daß das Gericht die nächtliche Ausgangsperre, die damals verhängt wurde, für einen verhältnismäßigen Grundrechtseingriff betrachtet.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über dieses inkompetente Gericht nur noch lauthals lachen!